Beiträge Tennis

SC Wassenach e.V. - Abteilung Tennis

 

(Stand: neu ab 01. Januar 2014)

 

Typus

Jährlich

Arbeitseinsatz (5 Stunden Pflicht jährlich)

Erwachsene (aktiv)

60 €

6 € pro nicht geleistete Stunde

Erwachsene (passiv)

25 €

keine

Bambini, Jugend 10, 12, 15 (bis 15)

20 €

keine

Jugend 18 (ab 15 bis 21)

40 €

6 € pro nicht geleistete Stunde

 

 

A  Erläuterungen:

 

  1. Allgemeines

    Alle Mitglieder der Abteilung Tennis des SC Wassenach müssen grundsätzlich, bevor sie Mitglied der Abteilung werden können, auch eine Mitgliedschaft beim SC Wassenach abschließen.

     

  2. Beitrittserklärung / Säumnisse

    Von allen Mitgliedern ist mit der Beitrittserklärung und der Aufnahme in die Abteilung eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der entstehenden Kosten durch das neue Mitglied zu erteilen.

     

    Sollte ein Mitglied seine Beiträge und sonstigen Kosten nicht begleichen, kann das Mitglied durch den Vorstand aus der Abteilung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied wird bei Zahlungsrückstand eine Frist von 12 Wochen einmalig eingeräumt.

     

  3. Abbuchungen

    Die Abbuchung der nicht geleisteten Arbeitsstunden, Kosten für das Sommertraining, Getränkekosten, Gastspielbeiträge und sonst anfallender Kosten erfolgt im Februar.

    Beitragsabbuchung im April

     

  4. Arbeitseinsatz

    Die Pflichtarbeitsstunden jedes Erwachsenen und Jugendlichen (ab 15 Jahren) sind auf 5 Stunden pro Jahr festgelegt. Die nicht abgeleisteten Pflichtstunden werden mit 6,00 € pro Stunde berechnet und eingezogen.

     

    Es werden mindestens 2 Zentrale Arbeitseinsätze (April = Platzaufbau und August = Platzpflege) für die Mitglieder angeboten. Beim 3. zentrale Arbeitseinsatz (Oktober = Platzabbau) können keine Pflichtarbeitsstunden mehr abgeleistet werden.

    Über den abteilungseigenen Maßnahmenkatalog werden weitere Arbeitseinsätze angeboten. Durch den Vorstand können auch besondere Dienste der Abteilung für Veranstaltungen des SC Wassenach (z.B. Karneval Thekendienst, Sportwoche) als Pflichtarbeitsstunden angerechnet werden.

    Der Vorstand kann auch notwendige zusätzliche gesonderte Arbeitseinsätze (z. B. Baumschnittaktion) für bestimmte und qualifizierte Personen durchführen.

     

    Die Festlegung und Änderung der Anzahl der Pflichtarbeitsstunden und die Höhe des Kostenbeitrages kann der Vorstand vornehmen und benötigt nicht die Zustimmung der Hauptversammlung der Mitglieder.

     

  5. Ehrenmitglieder

    Für Ehrenmitglieder wird kein Beitrag erhoben.

     

  6. Passive Mitglieder

    Für passive Mitglieder wird keine Ermäßigung gewährt.

     

  7. Fördermitglied

    Fördermitglieder können Sponsoren, Fördere, Unterstützer der Abteilung Tennis sein. Sie müssen nicht Mitglied beim SC Wassenach sein.

     

  8. Gastspieler

    Gastspieler müssen nicht Mitglied beim SC Wassenach sein. Sie sind temporär Gast (z. B. Urlauber, Gäste in Wassenach, u.a.) der Abteilung Tennis.

     

  9. Aufnahmebeitrag

    Der Aufnahmebeitrag beträgt 100 €.

    (derzeit ist der Aufnahmebeitrag ausgesetzt)

     

  10. Austritt / Kündigung der Mitgliedschaft

    Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich sechs Wochen vor Jahresende beim Vorstand eingereicht werden, damit diese zum Jahresende wirksam wird. Anteilige Jahresbeiträge werden  nicht zurückerstattet.

     

  11. Ummeldung aktive/ passiv Mitgliedschaft

    Der Ummeldung eines Mitgliedes muss schriftlich vier Wochen vor Jahresende beim Vorstand eingereicht werden, damit diese zum Jahresende wirksam wird.

    Wer bei der Abteilung Tennis aktiv ist, kann sich nicht beim SC Wassenach passiv melden.

     

     

    B  Training

     

  1. Jugendtraining

     

Typus

Kommentar

Sommertraining Bambini und Jugend

Kosten für Trainer und Material werden durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Die einmalige Teilnahme verpflichtet zur Zahlung der Kosten.

Die Abteilung bezuschusst das Training mit 50 %.

 

Wintertraining Bambini und Jugend

Die Kosten für Halle, Vereinstrainer und Material werden durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Die einmalige Teilnahme verpflichtet zur Zahlung der Kosten.

 

 

 

 

 

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